Einsatz vom 14.05.2011, 11:40 – 12:00 Uhr

Die Feuerwehren Breitenbach und Waldmohr rückten am Samstagmorgen zu einer Starken Rauchentwicklung im Wald, an der K 5 Richtung Altenkirchen aus. Wie sich herausstellte handelte es sich aber einen “erlaubten Abbrand” wie Sie dieser Tage oft stattfinden und nach erfolgter schriftlicher Genehmigung durch die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung auch erlaubt sind. Der Erlaubnisinhaber wurde vom Einsatzleiter noch einmal auch seine Sicherungspflichten hingewiesen, ein Einsatz war nicht erforderlich.

ANMERKUNG: Oft sieht man eine Rauchentwicklung unnormalen Ausmaßes und kann diese nicht richtig deuten, hat man selbst nicht die Möglichkeit der Ursache auf den Grund zu gehen, kann man dies der Feuerwehr über den Notruf 112 mitteilen. Man tut dies in treuem Glauben – stellt sich dann heraus, das die Ursache für den Meldenden nicht ersichtlich war hat dies keine weiteren Konsequenzen. Die Feuerwehr wird auf jeden Fall der Ursache auf den Grund gehen, auch wenn der Abbrand erlaubt ist. Es könnte sich ja zu einem Schadenfeuer ausgeweitet haben. Ein Abbrand ohne schriftliche Erlaubnis der Verwaltung nicht zulässig und zieht einen kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz nach sich.